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JoeJung 24.02.2006 13:09

Gefälschte Photoshop-Versionen - nächster Akt
 
Hallo,

ich habe heute folgendes Mail von einem Anwalt bekommen:

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren

zunächst möchten wir Ihnen mitteilen, dass unser Anwaltsbüro *********** die Fa. Adobe Systems Inc., 345 Park Avenue., San Jose, CA 95110-2704, USA vertritt. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, entwickelt und vertreibt unsere Mandantin Computerprogramme, u.a. das Bildbearbeitungsprogramm Adobe Photoshop.

Vor einiger Zeit haben Sie der Fa. Adobe Systems mitgeteilt, dass Sie das Computerprogramm Adobe Photoshop erworben haben, aber vermuten, dass es sich um eine Fälschung handelt. Adobe hat Ihnen darauf mitgeteilt, dass aufgrund der Seriennummer des von Ihnen erworbenen Produkts davon auszugehen ist, dass es sich in der Tat um eine Fälschung handelt. Unsere Mandantin möchte nun gegen den Verkäufer rechtliche Schritte einleiten.

Wir möchte Sie deshalb bitten, sobald wie möglich das Ihnen gelieferte Computerprogramm zusammen mit der Original-Rechnung sowie etwaiger Belege zu übersenden und möglichst detaillierte Angaben zu dem Ankauf des Adobe-Programms machen.

Bitte verwenden Sie als Anschreiben unbedingt den beigefügten Vordruck und beantworten Sie alle dort aufgeworfenen Fragen. Senden Sie sodann das Antwortscheiben zusammen mit der Ihnen gelieferten Ware, insbesondere

· der Adobe Photoshop-CD,

· der CD-Hülle,

· der original Rechnung / den original Lieferschein

· der Pakethülle (soweit vorhanden) sowie

· etwaigen sonstigen Unterlagen und Belege (etwa Ausdrucke von Auktionsbeschreibung, Zuschlag etc.),

zur Produktüberprüfung an die folgende Adresse:

<Adresse entfernt>

Sollte die Überprüfung ergeben, dass es sich bei dem von Ihnen erworbenen Produkt wie vermutet um eine Raubkopie handelt, wird unserer Mandantin die ihr möglichen zivil- und strafrechtlichen Schritte gegen den oder die Verkäufer einleiten. Sollte es sich hingegen um ein Original handeln, erhalten Sie dieses natürlich unmittelbar im Anschluss an die Überprüfung zurück.

Abschließend weise wir daraufhin, dass Sie das gefälschte Produkt auf keinen Fall selbst nutzen oder verbreiten, insbesondere verkaufen dürfen.

Wir danken Ihnen bereits jetzt für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen.
Meine Mailadresse haben die von meiner Anfrage an Adobe, ob meine Seriennummer korrekt ist. Mein Problem ist, dass ich schon auf CS2 upgedated habe und diese Version somit illegal ist.

Was soll ich nun tun? Soll ich denen bei der Aufklärung helfen? Noch was: ich habe mich nach der Gewissheit, dass die Version gefälscht ist, mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt und er hat mit eine neue Lizenznummer zukommen lassen - war auch gefälscht. Danach hat er mir angeboten, dass ich die Version zurückschicken kann und ich bekomme mein Geld zurück. Nutzt mir aber auch nicht wirklich viel, habe ja noch immer die illegale CS2-Version (und die auch noch bei Adobe registriert). Die Version habe ich übrigens (noch) nicht zurückgeschickt.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun bzw. hat jemand von euch auch dieses Mail bekommen?

Jan 24.02.2006 13:47

Ich würde wohl Adobe die CD schicken und dabei auf Dein CS2-Update hinweisen, verbunden mit der Frage, ob Sie Dir kulanter Weise eine Vollversion oder günstig eine ungefälschte updatefähige PS6-Version anbieten können.

Dein CS2-Update ist doch zur Not immer noch legal und damit veräuflkich, oder?

Jan

joki 24.02.2006 14:18

n´Tip für zukünftige heikle Anfragen... Jetable

PeterHadTrapp 24.02.2006 14:23

Hi Joe

das ist ja saublöde...

Da will man ehrlich sein und ist am Ende der Dumme....

Mannomann. Jetzt nehmen sie Dir deine VS6 weg.
Echt blöde.

Sunny 24.02.2006 15:02

Ich würde Adobe helfen,

Du hast ja nichts falsch gemacht :top:

jrunge 24.02.2006 15:20

Zitat:

Zitat von Sunny
Ich würde Adobe helfen,

Du hast ja nichts falsch gemacht :top:

Vielleicht doch? Das Update auf CS 2 mit Hilfe einer Vollversion 6, die gefälscht ist.
Gemein ist nur dabei, dass die Aktivierung bei Adobe ja zunächst problemlos funktioniert hat.
Aber noch besteht kein Grund zur Panik: ich hatte dieselbe Situation, meine Anfrage hinsichtlich meiner Vollversion PS 6 ergab, dass diese schon auf einen anderen User registriert war, ist aber auch die bekannte Fälschung (oh, vielleicht kriege ich auch noch einen Brief vom Anwalt? :oops: ).
Daraufhin habe ich mir eine Vollversion PS 3.0 (8 Disketten ;) ) bei ibäh für 60,- Euro gekauft (vorher vom Verkäufer die Bestätigung erhalten, dass noch keine Registrierung erfolgt war) und das Update hierauf durchgeführt.
Es ist zwar schwierig, solch alte Versionen zu bekommen, aber hin und wieder tauchen noch welche auf.

Sunny 24.02.2006 15:46

Zitat:

Zitat von jrunge
Zitat:

Zitat von Sunny
Ich würde Adobe helfen,

Du hast ja nichts falsch gemacht :top:

Vielleicht doch? Das Update auf CS 2 mit Hilfe einer Vollversion 6, die gefälscht ist.

Ich meine,

aber nur wenn er gewusst hat dass es eine Fälschung ist.

Plänk 24.02.2006 16:23

Bis zu welcher version kann man eigentlich noch auf cs2 updaten?

Sunny 24.02.2006 16:30

Zitat:

Zitat von Plänk
Bis zu welcher version kann man eigentlich noch auf cs2 updaten?

Laut Adobe von jeder.

SirSalomon 24.02.2006 18:42

Nur mal so am Rande:

Die Update-Version hast Du zwar rechtlich erworben, aber nicht das Nutzungsrecht.

Wenn die Anwälte von Adobe richtig gut sind, darfst Du die CS2 nicht mal besitzen, da der Kauf eine vorherige Version voraussetzt. Da Du keine rechtlich erwobene Version hast, durftest Du auch die CS2-Version nicht haben.

Wobei Dein Händler soviel Kulanz zeigen sollte und Dir den KAufpreis erstatten sollte. Eidesstattliche Erklärungen für den Händler, dass Du keine weitere Kopie besitzt, sollte Dir helfen.

Aber den Besitz der CS2-Version solltest Du eventuell mit Adobe direkt klären.

Blöde gelaufen, aber der Erwerb einer illegalen Version berechtigt Dich nicht, eine legale Update-Version zu erwerben.

Was Dir bleibt ist eventuell eine Anzeige gegen den Verkäufer zu starten und als Nebenkläger auf zu treten. Aber da können Dir die Anwälte helfen.

In diesem Zusammenhang wäre die Konsultierung eines eigenen Anwalt sinnvoll.

Ich drücke Dir die Daumen und wünsche Dir alles, alles Gute.


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